WIWO Top Anwalt Medizinrecht

Das Wirtschaftsmagazin WirtschaftsWoche kürte auch im Jahr 2020 Deutschlands renommiertesten Kanzleien und Anwälte im Medizinrecht, woraufhin in der Ausgabe 10/2020 eine Liste mit den TOP Kanzleien und TOP Anwälten veröffentlich wurde. Zuvor befragte das Magazin 450 Medizinrechtler aus 115 Kanzleien nach den kompetentesten und angesehensten Kollegen im Medizinrecht. Im Weiteren gab eine Experten-Jury – insbesondere bestehend aus Juristen – eine Bewertung ab.

Von im Jahr 2020 insgesamt 165.900 zugelassenen Rechtsanwälten wurden im Ergebnis deutschlandweit 31 Kanzleien mit 47 Anwälten auf Behandlerseite sowie lediglich 28 Patientenanwälte und 24 Kanzleien auf Patientenseite von der WirtschaftsWoche ausgezeichnet.

Uns ehrt dabei besonders, dass wir gleich zwei Auszeichnungen erhielten: So wurde nicht nur Herr Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach, LL.M. (Medizinrecht) in der Ausgabe 10/2020 des Wirtschaftsmagazins WirtschaftsWoche als besonders empfohlener Anwalt im Medizinrecht bestimmt, sondern zusätzlich erhielt auch die Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht Gilsbach insgesamt, die Auszeichnung TOP Kanzlei Medizinrecht 2020.

Vorbenanntes belegt, wie wichtig die richtige Wahl Ihres Anwalts vor Mandatsbeginn ist. Nur wenige Kanzleien haben sich deutschlandweit auf die ausschließliche Vertretung geschädigter Patienten spezialisiert. Dies ist unter anderem dem Umstand geschuldet, dass die Vertretung von Ärzten und Krankenhäusern ein oftmals einfacheres Mandant für den Anwalt der Gegenseite bedeutet, da von dort aus fachliche Stellungnahmen bei den beklagten Ärzten angefordert und verwendet werden können. Hingegen hat sich der Patientenanwalt umfangreich in einen jeweiligen Fall mit komplexer medizinischer Materie einzuarbeiten. Unter Berücksichtigung der Schilderungen unserer geschädigten Mandanten ist die Behandlungsdokumentation der Gegenseite im Detail auszuwerten, ebenso wie diejenige der relevanten Vor- und Nachbehandler. Besonderes Augenmerk ist dabei auf mögliche Befunderhebungsfehler, Diagnosefehler, Aufklärungsfehler und/oder ein Abweichen vom fachärztlichen Standard im Rahmen von Behandlungen konservativer und operativer Art zu richten. Diesbezüglich muss auch die Frage geklärt werden, ob dem geschädigten Patienten unter Umständen Beweiserleichterungen, wie z. B. aufgrund eines groben Behandlungsfehlers oder eines Befunderhebungsfehlers, zugutekommen. Auch beziffern wir sämtliche Ansprüche unserer Mandanten sorgfältig, während hingegen die Gegenseite diese oftmals nur zu bestreiten hat. Schließlich gehört die Auswertung komplexer medizinischer Gutachten zu unserem täglichen Geschäft.

Sämtliche Mühen nehmen wir mehr als gerne für unsere zum Teil schwerstgeschädigten Mandanten auf uns, dies um deren Leben durch zumindest einige finanziellen Vorzüge etwas zu erleichtern. Nicht umsonst erfolgte die Auszeichnung der WirtschaftsWoche als TOP Kanzlei Medizinrecht und TOP Anwalt Medizinrecht.

Als auf dem Medizinrecht spezialisierte Kanzlei sind wir gerne bereit, den oftmals langwierigen und beschwerlichen Weg bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gemeinsam mit Ihnen zu beschreiten. Zur kostenlosen Schilderung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder über das Formular unserer Homepage kontaktieren. Wir freuen uns auf Sie!

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