Anwalt Geburtsschaden

Vermuten Sie einen Geburtsschaden?

Die Geburt des Kindes ist für Eltern einer der schönsten und emotionalsten Momente in ihrem Leben. Infolge unzureichender Vorbereitungsmaßnahmen durch Ärzte und Hebammen oder aber einem fehlerhaften Vorgehen im Rahmen der Geburt selbst, kann sich daraus schnell ein Alptraum entwickeln.

Bekanntermaßen kommt es fehlerbedingt zumeist zu schweren und irreparablen Schäden des neugeborenen Kindes, welche das Leben der Familie innerhalb weniger Augenblicke nachhaltig verändern und dieses fortan bestimmen.

Ein solch tragisches Ereignis ist irreversibel, sodass grundsätzlich keine angemessene Wiedergutmachung stattfinden kann. Zumindest sollten jedoch die damit im Zusammenhang stehenden, finanziellen Beeinträchtigungen kompensiert und dem geschädigten Kind ein Schmerzensgeld / eine Schmerzensgeldrente geleistet werden. Bei lebenslang vorhaltenden Schäden, wie z.B. einem hypoxischen Hirnschaden infolge einer Sauerstoffunterversorgung oder aber einer Armplexusparese infolge einer Nervenschädigung, gilt es überdies, die Zukunft des nunmehr behinderten Kindes abzusichern.

Die betroffenen Eltern sollten sich daher unbedingt der fachkundigen Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes bedienen, um ruhigen Gewissens einen Teil der Last auf diesen übertragen zu können.

Wir sind für Sie da

In ausschließlicher und bundesweiter Vertretung der Interessen von geschädigten Patienten stehen wir Ihnen mit unserer spezialisierten Ausbildung und langjährigen Berufserfahrung sowohl für eine kostenlose Ersteinschätzung des Falles, als auch über die oftmals lange Dauer des Mandats stets stark zur Seite. Die Transparenz der Bearbeitung stellt dabei ebenso wie eine persönliche Erreichbarkeit eine Selbstverständlichkeit für uns dar.

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