Wie der medialen Berichterstattung der vergangenen Jahre entnommen werden kann, kommen Fehler bei Medizinprodukten nicht nur vereinzelt und ausnahmsweise als sog. „Ausreißer“ vor, sondern betreffen zumeist ganze Produktserien. Im Fokus der Medien und Rechtsprechung standen dabei insbesondere Skandale im Zusammenhang mit den folgenden Medizinprodukten:
Trotz der vorbenannten Skandale besteht auch weiterhin die Gefahr der frühzeitigen und unzureichend getesteten Markteinführung von Medizinprodukten, als dass im Gegensatz zu Arzneimitteln bei diesen kein langjähriges und aufwendiges Überprüfungsverfahren in Form von klinischen Studien durchlaufen werden muss.
Neben der Herstellerhaftung ist ebenfalls eine Haftung des implantierenden Arztes / des implantierenden Krankenhauses nicht auszuschließen und entsprechend zu überprüfen, dies insbesondere dann, wenn die Fehlerhaftigkeit einer Produktserie bereits längere Zeit vor der Implantation bekannt war oder sogar bereits ein Rückruf / eine Herstellerwarnung erfolgte.
In ausschließlicher und bundesweiter Vertretung der Interessen von geschädigten Patienten stehen wir Ihnen mit unserer spezialisierten Ausbildung und langjährigen Berufserfahrung sowohl für eine kostenlose Ersteinschätzung des Falles, als auch über die oftmals lange Dauer des Mandats stets stark zur Seite. Die Transparenz der Bearbeitung stellt dabei ebenso wie eine persönliche Erreichbarkeit eine Selbstverständlichkeit für uns dar.
Gerne können Sie uns Ihr Anliegen schriftlich oder telefonisch schildern. Wir freuen uns Ihnen helfen zu können!