Dann kommen je nach Unfallereignis unterschiedliche Ersatzansprüche in Betracht, welche unter Zuhilfenahme eines Experten bei den ersatzpflichtigen Institutionen/Personen angemeldet und durchgesetzt werden sollten.
Nachstehend einige Beispiele:
Im Falle eines fremdverschuldeten Autounfalls mit Personenschaden steht Ihnen beispielsweise ein Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes sowie ein Anspruch auf Ersatz der materiellen Schäden (Verdienstausfälle, Haushaltsführungsschäden, Folgebehandlungskosten etc.) zu. Entsprechende Forderungen sind bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sowie ggfs. bei diesem selbst anzumelden. Auch bei eigenverschuldeten Verkehrsunfällen kommen u.a. Ansprüche gegenüber einer privaten oder aber der gesetzlichen Unfallversicherung in Betracht. Letzteres insbesondere dann, wenn der Unfall im Rahmen der Ausübung einer angestellten Tätigkeit geschah.
Auch bei Unfällen im privaten bzw. häuslichen Umfeld kann die Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber einer privaten Unfallversicherung erforderlich sein. Da seitens der Unfallversicherer sog. Ausschlussfristen für die Anzeige des Unfallereignisses sowie die ärztliche Schadensfeststellung in den Vertragsbedingungen festgehalten werden, ist insoweit Eile geboten.
Hat ein Unfall dazu geführt, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, dann sollte dies ebenfalls unverzüglich mit einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung geklärt werden.