Sie suchen einen Fachanwalt für Medizinrecht in Dortmund und Umgebung?
Dann sind wir genau der richtige Ansprechpartner für Sie. So handelt es sich bei Herrn Gilsbach nicht nur um einen Rechtsanwalt. Vielmehr hat er infolge seiner spezialisierten Ausbildung neben dem Titel des Master of Laws im Medizinrecht auch den Titel Fachanwalt für Medizinrecht erworben, dies zur qualifizierten und ausschließlichen Vertretung geschädigter Patienten zusammen mit seinem Team.
Der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt folglich auf dem Gebiet des Personenschadensrechts, insbesondere jedoch in der Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz für Opfer ärztlicher Kunstfehler, d.h. im Arzthaftungsrecht. Sind Sie also infolge einer ärztlichen Behandlung oder aber aus anderen fremdverschuldeten Gründen schwer in Ihrer Gesundheit geschädigt worden, so können Sie sich jederzeit gerne für eine unverbindliche und kostenfreie Überprüfung Ihrer möglichen Ansprüche an uns wenden.
Eine Kontaktaufnahme kann über unser Kontaktformular, per E-Mail (info@patienten-rechte.de) oder per Telefon (0231-95088848) erfolgen. Sollten Sie uns daraufhin zwecks Wahrnehmung eines persönlichen Beratungsgesprächs aufsuchen wollen, so finden Sie unser Dortmunder Büro im Zentrum der Stadt, nämlich in der Kaiserstraße 20. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann u.a. per U-Bahn erfolgen, wobei sich die Haltestelle Ostentor in direkter Sichtweite der Kanzlei befindet. Bei einer Anreise mit dem PKW steht Ihnen direkt gegenüber von der Kanzlei ein öffentlicher Parkplatz zur Verfügung. Auch kann in der gesamten Kaiserstraße geparkt werden. Das Landgericht Dortmund befindet sich nur zwei Häuser von unserer Kanzlei entfernt.
Zur ersten Einschätzung, ob Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zustehen, wird es im Regelfall zunächst erforderlich sein, dass Sie uns die Geschehnisse, die zu Ihrem Gesundheitsschaden geführt haben, so genau wie möglich schildern. Auch ist es hilfreich, wenn Sie uns untermauernde Unterlagen (wie z.B. Arztbriefe, bereits eingeholte Gutachten, etc.) in Kopie vorlegen. Welche Informationen und Unterlagen wir im Einzelfall benötigen, teilen wir Ihnen im Rahmen Ihrer Erstanfrage selbstverständlich mit. Als im Medizinrecht spezialisierte Kanzlei haben wir für die jeweiligen Untergebiete zudem konkrete Fragebögen erstellt, die wir Ihnen gerne zukommen lassen. Auch diese helfen Ihnen bei der Zusammentragung der relevanten Informationen und Unterlagen.
Im komplexen Rechtsgebiet des Arzthaftungsrechts wird die Frage, ob Ihr Schaden Folge einer Aufklärungspflichtverletzung oder eines Ärztefehlers ist, im Regelfall zusätzlich die Einholung und qualifizierte Auswertung der vollumfänglichen Behandlungsdokumentation des vermeintlich fehlbehandelnden Arztes bzw. des den Ärztepfusch begehenden Krankenhauses erfordern. Auch dies übernehmen wir selbstverständlich für Sie. Erst nach der Auswertung der Unterlagen sind nämlich im Regelfall konkrete und seröse Ausführungen zu den Aussichten eines erfolgreichen Vorgehens möglich.
Wir freuen uns über Ihre kostenfreie und unverbindliche Erstanfrage, egal auf welchem Weg!