Sie sind auf der Suche nach einem Fachanwalt für Medizinrecht in der Nähe von Düsseldorf mit Spezialisierung im Arzthaftungsrecht, Geburtsschadensrecht und/oder Personenschadensrecht?
Dann sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner.
Wir vertreten ausschließlich die Rechte von durch Behandlungsfehler, Ärztepfusch und/oder Aufklärungsfehler geschädigten Patienten bzw. die Interessen von Unfallopfern.
Dies sollte bei der Wahl Ihres spezialisierten Anwalts unbedingt bedacht werden, da andernfalls das Risiko besteht, dass die Interessen der hinter den Ärzten, Krankenhäusern und Schädigern stehenden Haftpflichtversicherungen in den Vordergrund rücken. Ihr Anwalt sollte jedoch einzig und allein die Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld im Fokus haben. Gerade dies ist bei unserer Kanzlei der Fall.
Jeder Mandat wird bei uns gründlich durchleuchtet, bevor wir an die gegnerische Partei bzw. deren Haftpflichtversicherung herantreten. Dazu gehört zunächst die genaue Ermittlung des Sachverhalts, wie er sich aus Ihrer Sicht zugetragen hat. Daraufhin fordern wir die Behandlungsdokumentation bei der potentiell gegnerischen Partei sowie den relevanten Nachbehandlern an, welche sodann unter Berücksichtigung Ihrer Ausführungen einer umfänglichen Auswertung zugeführt wird. Ebenso werden in jedem Einzelfall die Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ermittelt und berechnet. Zu den Ansprüchen Geschädigter – egal ob durch Unfall oder Behandlungsfehler – zählen ein Schmerzensgeld, der Ersatz von Verdienstausfällen, die Entschädigung von Beeinträchtigungen bei der Haushaltsführung, die Kompensation eines Pflegemehraufwandes sowie der Ausgleich von weiteren materiellen Schäden, wie z.B. Hausumbaukosten, Kosten für die Anschaffung eines behindertengerechten PKWs, Fahrtkosten für das Aufsuchen von erforderlichen Folgebehandlungen, etc. Dabei sollten nicht nur die bislang entstandenen Schäden Berücksichtigung finden, sondern vielmehr auch die zukünftig drohenden Kosten bedacht werden. Nur die genaue Schadensberechnung durch einen Spezialisten gewährleistet, dass die Gegenseite die Ihnen entstandene Schäden plausibel nachvollziehen und auf dieser Grundlage regulieren kann. Ebenso müssen Texte von Abfindungserklärungen stets für den Einzelfall überprüft und unter Umständen angepasst werden, da anderenfalls massive Probleme bei der späteren Durchsetzung von weiteren Ansprüchen auftreten könnten oder aber versehentlich Ansprüche mit abgegolten werden, die beispielsweise zu einer Verweigerung der zukünftigen Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung führen könnten.
Sowohl der Sachverhalt Ihrer Angelegenheit als auch die Ihnen zustehenden Ansprüche werden durch unsere ausschließlich auf dem Gebiet des Medizinrechts tätigen Anwälte ermittelt und Ihnen vor dem Herantreten an die gegnerische Partei stets zur Durchsicht zukommen gelassen. Auch wenn ein solches Vorgehen bedauerlicherweise nicht von allen im Bereich des Medizinrechts/Personenschadensrechts tätigen Anwälten/Kanzleien praktiziert wird, lässt sich aus unserer Erfahrung nur so ein höchst professionelles Arbeiten unter Einbezug des einzelnen Mandanten gewährleisten.
Sollten Sie oder Ihr naher Angehöriger einen Gesundheitsschaden wegen eines Arztfehlers, einer unzureichenden Aufklärung vor einer Operation oder aber wegen eines Unfalls erlitten haben, dann melden Sie sich gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular bei uns. Die Erstanfrage ist für Sie selbstverständlich kostenlos.