Als Anwälte für Medizinrecht & Arzthaftungsrecht vertreten wir auch in Duisburg Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern!
So sollten Sie die Auswahl des richtigen Anwalts nicht unbedingt davon abhängig machen, dass ihr zukünftiger Rechtsvertreter in unmittelbarer Nähe von bzw. in Duisburg niedergelassen ist, sondern es sich bei diesem um einen Experten auf dem komplexen Gebiet des Medizinrechts / des Arzthaftungsrechts handelt.
Das erfolgreiche Arzthaftungsmandat beginnt bei der konkreten Feststellung des Sachverhalts, wie ihn der geschädigte Patient erlebt hat. Sodann gilt es die vollumfängliche Behandlungsdokumentation, insbesondere bei dem fehlerhaft behandelnden Arzt bzw. dem fehlerhaft behandelnden Krankenhaus anzufordern, um diese unter Berücksichtigung der Schilderungen des Patienten einer intensiven Auswertung zuzuführen. Gerade dieser Schritt in der Mandatsbearbeitung erfordert einen hohen Erfahrungsschatz sowie eine Expertise, die im Regelfall nur von einem im Medizinrecht spezialisierten Anwalt gewährleistet werden kann.
Oftmals liegt nämlich nicht nur ein einzelner Behandlungsfehler vor. Die Bearbeitung von unzähligen Arzthaftungsmandaten hat gezeigt, dass viele unserer Mandanten aufgrund eines konkreten Ereignisses, wie zum Beispiel dem Vergleich ihres Gesundheitszustandes vor und nach einer Operation, auf einen einzelnen Behandlungsfehler, d.h. z.B. eine nicht ordnungsgemäße Operation, schließen. Wird die Angelegenheit sodann jedoch durch den erfahrenen Anwalt überprüft, zeigt sich oftmals, dass Behandlungsfehler auch vor und/oder nach einem Eingriff begangen wurden. In vielen der hier bearbeiteten Fälle mangelte es nämlich bereits an einer Indikation für den Eingriff, sodass dieser gar nicht erforderlich war. Wiederkehrend sind der übereilige Einsatz einer Hüftprothese, einer Kniegelenksprothese oder der (noch) nicht angezeigte, ärztliche Rat zu einer Wirbelsäulenoperation. Auch kommt es nach der Operation wiederkehrend zu Behandlungsfehlern, insbesondere in Form der unterlassenen Befunderhebung. So mangelt es in der Praxis oftmals an der bildgebenden Kontrolle zuvor eingebrachten Osteosynthesematerials (Schrauben, Platten, etc.), dies obwohl postoperativ wegweisende Beschwerden und neurologischer Symptome seitens des Patienten beklagt werden.
Daneben lässt die versierte Auswertung der Dokumentation Rückschlüsse darauf zu, ob eine unter Umständen schon lange zurückliegende Aufklärung ordnungsgemäß erfolgte oder nicht.
Ein festgestellter Ärztepfusch und/oder Aufklärungsfehler führt im Regelfall zu Ansprüchen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, wobei auch die Schadenspositionen mit viel Expertise zu ermitteln und zu berechnen sind.
Bei der Wahl des für Sie richtigen Interessensvertreters sollten Sie sich darüber hinaus auf Ihr Bauchgefühl verlassen, was die Empathie des Rechtsanwalts anbelangt. So sollte der den Arztfehler hinterfragende Anwalt nämlich über die Dauer eines im Regelfall mehrjährigen Arzthaftungsrechtsstreits / Rechtsstreits wegen Ärztepfuschs ein jederzeit erreichbarer Ansprechpartner sein, welchem Sie sich stets anvertrauen können.
Viele unserer Mandanten wurden zunächst von ortsansässigen Kanzleien vertreten, welche im verschiedenen Rechtsgebieten, jedoch nicht speziell im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Geburtsschadensrecht, etc., tätig waren. Nach Übernahme des Mandats konnten viele Versäumnisse wieder gut gemacht und der Fall erfolgreich abgeschlossen werden. In einzelnen Fällen war jedoch bedauerlicherweise keine Rettung mehr möglich, da nachgeholter Vortrag seitens der zweitinstanzlichen Gerichte als verspätet angesehen und daher nicht mehr zugelassen wurde.
Sie sollten sich daher von Anfang an ein einem Ärztefehler spezialisierte Kanzlei wenden.
Verschaffen Sie sich mit einem Anruf einen ersten Eindruck von unserem Team, welches auch in Duisburg und Umgebung mit Kompetenz und Erfahrung ausschließlich die Patientenseite vertritt. Wir freuen uns darauf, Ihnen helfen zu können!