Anwalt Medizinrecht Köln

Sollten Sie auf der Suche nach einem spezialisierten Anwalt für Medizinrecht sein, vertreten wir Ihre Patienteninteressen für sie ortsnah mit Büroräumlichkeiten in Dortmund, Bochum und Schmallenberg auch wenn sie in Köln oder Umgebung leben. Der Schwerpunkt unserer deutschlandweiten Tätigkeiten liegt dabei im Arzthaftungsrecht sowie im Geburtsschadensrecht, dies wohlbemerkt ausschließlich auf Patientenseite.

Zwar werden sie direkt in Köln einige Kollegen vorfinden, die ebenfalls auf dem Gebiet des Medizinrechts anwaltlich tätig sind. Jedoch sollten Sie sich bei der Entscheidung, wer sie in ihrer medizinrechtlichen Angelegenheit vertritt, Zeit nehmen und hinterfragen, was Ihnen im Rahmen Ihrer Mandatsbearbeitung von besonderer Wichtigkeit ist.

Anders als viele größere Kanzleien, die eine Vielzahl verschiedener Rechtsgebiete bearbeiten, sind wir eine von den Zeitschriften Focus und WirtschaftsWoche ausgezeichnete kleinere Kanzlei, die ausschließlich auf dem Gebiet des Medizinrechts, mit Schwerpunkten im Arzthaftungsrecht und Geburtsschadensrecht, tätig ist. Unsere Rechtsanwälte haben sich zeit ihres Studiums auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert, etwa durch Absolvieren des entsprechenden universitären Schwerpunktbereiches sowie Erlangung einer Zusatzqualifikation, durch die Wahl der Ausbildungsstätten während des Referendariats und schließlich im Rahmen der Fachanwaltsausbildung. Nunmehr können unsere Anwälte und unsere nicht-anwaltlichen Mitarbeiter auf eine jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Medizinrechts zurückblicken, die sie durch die Bearbeitung und Betreuung einer Vielzahl medizinrechtlicher Verfahren erlangt haben. Besonders hervorhebenswert ist dabei, dass unsere Kanzlei ausschließlich auf der Seite der Patienten agiert, was für unzählige andere Fachanwälte im Medizinrecht nicht gilt. Denn diese sind oftmals entweder ausschließlich für Ärzte, Krankenhäuser oder deren Haftpflichtversicherungen oder aber sowohl für diese als auch für Patienten tätig. Insbesondere Letzteres erachten wir im Hinblick auf den dadurch entstehenden Interessenkonflikt als problematisch. Denn während ein Anwalt auf der Seite der Ärzte darauf bedacht ist, den materiellen Schadensersatz (wozu unter anderem Verdienstausfallschäden, Haushaltsführungsschäden, Folgebehandlungskosten oder Hausumbaukosten zählen) und insbesondere das Schmerzensgeld so gering wie möglich zu halten, ist es das Ziel von Patientenanwälten, das Bestmögliche für ihre Mandantschaft zu erreichen, d. h. insbesondere hohe Schmerzensgelder – die in Deutschland bedauerlicherweise nach wie vor seitens der Gerichte sehr niedrig angesetzt werden – zu erzielen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, durch sorgfältige Aufarbeitung des jeweiligen individuellen Sachverhaltes und Darstellung der schmerzensgeldrelevanten Leiden unserer Mandanten hier ein dauerhaftes Umdenken der Gerichte und eine Anpassung an internationale Standards zu erreichen.

Neben dieser fachlich spezialisierten Kompetenz, ist für unsere Kanzlei im Weiteren von besonderer Wichtigkeit, unsere Mandanten persönlich und empathisch auf dem oftmals langen und nicht selten emotional belastenden Weg zu begleiten. Nach erfolgter Mandatsübernahme haben Sie bei uns einen persönlichen Ansprechpartner, der stets für Sie sowie Ihr Anliegen erreichbar ist und Ihr Mandat ab Mandatsübernahme bis zum Abschluss des Verfahrens bearbeitet, d. h. Sie auch im Falle eines Prozesses vor Gericht vertritt. Mithin haben Sie einen ständigen Anwaltswechsel innerhalb der Kanzlei, mit der Folge, dass Sie ihren Fall immer wieder schildern müssen, nicht zu befürchten. Dies schließt wiederum jedoch nicht aus, dass sich unsere Anwälte stets untereinander austauschen, um auf diese Weise das bestmögliche Ergebnis in jedem Einzelfall zu erzielen.

Unsere Fachgebiete im Überblick

Die folgende Auflistung bietet Ihnen einen beispielhaften, aber nicht abschließenden Überblick darüber, welche medizinrechtlichen Sachverhalte wir in unserer Kanzlei in der Vergangenheit bearbeitet haben und die wiederkehrend Inhalt unserer Mandate sind:

Arzthaftungsrecht:
  • mangelhafte Befunderhebung, hierdurch bedingt zum Beispiel:
    • Übersehen eines Krebsbefalls bzw. verspätete Diagnose Krebs,
    • Übersehen einer Anastomoseninsuffizienz,
    • Übersehen einer Fraktur etc.
  • missglückte Operationen, insbesondere
    • beim Einsetzen von künstlichen Kniegelenken, Hüftgelenken und Schultergelenken,
    • bei Operationen im Wirbelsäulenbereich (Versteifungsoperationen etc.),
    • bei Operationen im Rahmen derer Operationsbesteck und andere Hilfsmittel wie Tamponaden, Bauchtücher etc. im Körper unserer Mandanten vergessen wurden,
    • bei Operation an falschen Körperteilen (z. B. am rechten statt am linken Knie),
    • bei missglückten Schönheitsoperationen (z. B. Brustoperationen und Fettabsaugungen) etc.
  • unzureichende Aufklärung
    • keine/unzureichende Aufklärung über die bestehenden Behandlungsalternativen (z. B. voreiliger Einsatz eines künstlichen Gelenks, verfrühte Wirbelsäulen-Operation),
    • keine/unzureichende Aufklärung über die Risiken einer Operation,
    • keine/unzureichende Aufklärung über die Misserfolgswahrscheinlichkeiten einer Operation etc.
Geburtsschadensrecht:
    • Übersehen von Auffälligkeiten in der Kardiotokografie (CTG),
    • Übersehen eines zu hohen Geburtsgewichtes und/oder einer Nabelschnurumschlingung,
    • Verspätete Einleitung der Geburt mit der Folge eines hypoxischen Hirnschadens,
    • Herbeiführung einer Armplexusparese aufgrund fehlerhaften Vorgehens der Hebamme bzw. des Arztes während der Geburt,
    • Verspätete Reaktionen auf Auffälligkeiten des Kindes nach der Geburt etc.
Medizinproduktehaftungsrecht:
    • Einsetzen mangelhafter Brustimplantate,
    • Einsetzen mangelhafter künstlicher Gelenke,
    • Fehlerhaftes Einsetzen von künstlichen Linsen etc.
Sollten auch Sie Opfer einer ärztlichen Fehlbehandlung bzw. einer unzureichenden Aufklärung geworden sein, zögern Sie nicht, uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular zu kontaktieren, um kostenlos eine erste rechtliche Einschätzung Ihres Falls zu erhalten.
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