Kosten

Sowohl Ihre Anfrage als auch die Ersteinschätzung durch unsere Rechtsanwälte sind für Sie kostenfrei.

Bei weitergehender Bearbeitung werden die Anwaltsgebühren im Regelfall lediglich gemäß der gesetzlichen Vorgaben nach dem RVG (=Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ermittelt und in Rechnung gestellt. Die zu erwartenden Kosten werden mit Ihnen im Vorfeld der Mandatsaufnahme eingehend besprochen.

Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ist diese im Allgemeinen eintrittspflichtig. Zwecks Erzielung einer vollumfänglichen Deckungsschutzerteilung übernimmt die Fachanwaltskanzlei Gilsbach gerne die Korrespondenz mit dieser.

Sollten Sie weder über eine Rechtsschutzversicherung, noch über die finanziellen Mittel zur Rechtsverfolgung verfügen, besteht die Möglichkeit der Beantragung eines sog. Beratungshilfescheins bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht. Für den Fall, dass eine gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche erforderlich sein sollte, kann überdies ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden. Ebenso kann im Einzelfall die Einschaltung eines Prozessfinanzieres möglich und sinnvoll sein.

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