Unsere auf dem Medizinrecht spezialisierte Kanzlei vertritt deutschlandweit Mandanten, die Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers, eines Befunderhebungs- oder Aufklärungsfehlers – oftmals bezeichnet als Ärztepfusch oder Kunstfehler – geworden sind, d. h. auch in Münster und Umgebung. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt hierbei im Arzthaftungsrecht sowie im Geburtsschadensrecht.
Wenn Sie vermuten, dass Sie bei einem niedergelassenen Arzt oder in einem Krankenhaus im Münsterland unzureichend behandelt oder im Vorfeld einer Operation unzulänglich aufgeklärt worden sind, dann sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner.
Unsere spezialisierten Anwälte haben sich bereits im Rahmen von zahlreichen Mandaten mit den komplexen und verschiedensten Fragen des Medizinrechts auseinandergesetzt und können daher auf einen breiten und jahrelangen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Dieses Wissen möchten unsere Anwälte gerne einbringen und gemeinsam mit Ihnen für Ihre Patientenrechte einstehen. Um Interessenkonflikte zu vermeiden vertreten wir ausschließlich geschädigte Patienten und bringen unsere klare Positionierung dadurch zum Ausdruck, dass wir Mandatsanfragen von Ärzten, Krankenhäusern oder deren Haftpflichtversicherungen – anders als ein Großteil der Fachanwälte im Medizinrecht – ablehnen. Insofern betreuen wir unsere Mandanten von unseren drei Kanzleistandorten in Nordrhein-Westfalen aus – sind mithin auch für Sie aus dem Münsterland gut erreichbar.