Anwalt Medizinrecht Münster

Unsere auf dem Medizinrecht spezialisierte Kanzlei vertritt deutschlandweit Mandanten, die Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers, eines Befunderhebungs- oder Aufklärungsfehlers – oftmals bezeichnet als Ärztepfusch oder Kunstfehler – geworden sind, d. h. auch in Münster und Umgebung. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt hierbei im Arzthaftungsrecht sowie im Geburtsschadensrecht.

Wenn Sie vermuten, dass Sie bei einem niedergelassenen Arzt oder in einem Krankenhaus im Münsterland unzureichend behandelt oder im Vorfeld einer Operation unzulänglich aufgeklärt worden sind, dann sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner.

Unsere spezialisierten Anwälte haben sich bereits im Rahmen von zahlreichen Mandaten mit den komplexen und verschiedensten Fragen des Medizinrechts auseinandergesetzt und können daher auf einen breiten und jahrelangen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Dieses Wissen möchten unsere Anwälte gerne einbringen und gemeinsam mit Ihnen für Ihre Patientenrechte einstehen. Um Interessenkonflikte zu vermeiden vertreten wir ausschließlich geschädigte Patienten und bringen unsere klare Positionierung dadurch zum Ausdruck, dass wir Mandatsanfragen von Ärzten, Krankenhäusern oder deren Haftpflichtversicherungen – anders als ein Großteil der Fachanwälte im Medizinrecht – ablehnen.  Insofern betreuen wir unsere Mandanten von unseren drei Kanzleistandorten in Nordrhein-Westfalen aus – sind mithin auch für Sie aus dem Münsterland gut erreichbar.

Der Weg zu Ihrem Recht

Ein gelungenes Arzthaftungsmandat beginnt für uns mit Ihrer zunächst mündlichen bzw. schriftlichen Schilderung des Sachverhalts. Um alle relevanten Fragen klären und Ihnen erste Anhaltspunkte geben zu können, nehmen wir uns daher für eine erste rechtliche Einschätzung Ihrer Angelegenheit besonders viel Zeit und teilen Ihnen im Zuge dessen mit, ob ein juristisches Vorgehen aus unserer Sicht zielführend erscheint oder wir Ihnen davon abraten würden. Diese Erstanfrage und Einschätzung durch unsere spezialisierten Anwälte sind für Sie selbstverständlich kostenfrei. Wenn wir sodann zu dem Entschluss gelangen, dass eine fehlerhafte Behandlung oder eine Aufklärungspflichtverletzung vorliegen könnten, werden wir, nach erfolgter Mandatserteilung, Ihre vollumfängliche Behandlungsdokumentation bei allen in Frage kommenden Ärzten und Krankenhäusern anfordern. Diese wird daraufhin von unseren Rechtsanwälten unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Schilderungen intensiv ausgewertet und auf mögliche Pflichtverletzungen in Form von Aufklärungs- und Behandlungsfehlern untersucht. Bei der Auswertung der Patientendokumentation und der sich daran anschließenden, vorgerichtlichen sowie – falls erforderlich – gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, sollten Sie nicht auf einen Anwalt vertrauen, der lediglich allgemein im Zivilrecht tätig ist. Denn im Arzthaftungsrecht gilt es die genannten speziellen Pflichtverletzungen ausfindig zu machen und im Weiteren den Umfang der Schadenspositionen für Sie bestmöglich zu bestimmen und zu Ihren Gunsten zu beziffern. Dies kann in der Regel nur von einem Anwalt geleistet werden, welcher eine spezielle Ausbildung auf diesem Gebiet absolviert und bereits zahlreiche Mandate im Medizinrecht bearbeitet hat. Denn für eine sorgfältige Auswertung eines medizinrechtlichen Sachverhaltes ist es unabdingbar, dass der damit betraute Jurist in der Lage ist, die zahlreichen und komplexen medizinischen Begriffe zu verstehen und Behandlungsabläufe nachvollziehen zu können. Eine adäquate Auswertung beispielsweise eines Operationsberichtes und das daraus resultierende Auffinden von Fehlern erscheint anderenfalls kaum möglich. Auch Fehler, die während der Behandlung in den Räumlichkeiten eines Arztes sowie in Krankenhäusern oder im Rahmen der Nachsorge entstanden sind und nicht dem medizinischen Standard entsprechen, können nur durch das gründliche Nachvollziehen der Behandlungsdokumentation aufgeklärt werden. Wenn Sie sich dazu entscheiden sollten, die Erfolgsaussichten Ihres Falles unverbindlich durch unsere Rechtsanwälte überprüfen zu lassen, kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei gerne telefonisch, per E-Mail (info@patienten-rechte.de) oder über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!
contact-round-circle

Schildern Sie uns Ihren Fall. Einfach und kostenlos!