Sie haben die Vermutung, dass Sie oder ein Angehöriger durch eine fehlerhafte Behandlung (unzureichende Befunderhebung, mangelhafte Diagnose, verpfuschte Operation etc.) oder die unzureichende Aufklärung eines Arztes in Paderborn bzw. in der Umgebung von Paderborn geschädigt wurden und möchten dieser gerne nachgehen? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei für Medizinrecht, die schwerpunktmäßig im Arzthaftungsrecht sowie im Geburtsschadensrecht tätig ist.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Suche nach einem geeigneten Anwalt nicht auf einen solchen zu beschränken, der allgemein im Zivilrecht tätig ist und eine möglichst geringe Entfernung zu Ihrem Wohnort aufweist. Vielmehr sollten Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen, ob der Anwalt über die notwendige Kompetenz und Erfahrung auf dem Gebiet des Medizinrechts und hier bestenfalls und ausschließlich auf Patientenseite verfügt. So muss Ihr zukünftiger Rechtsvertreter für eine sorgfältige und erfolgreiche Bearbeitung Ihres Mandats in der Lage sein, Ihren Sachverhalt vollständig zu erfassen und juristisch sowie medizinisch aufzuarbeiten.
Insbesondere auf dem Fachgebiet des Medizinrechts sind eine spezialisierte Ausbildung und die Erfahrung mit medizinrechtlichen Mandaten von entscheidender Bedeutung, da es sich um ein fachlich und faktisch sehr komplexes Rechtsgebiet handelt. Dies zeigt sich unter anderem bei der – unseres Erachtens unabdingbaren – anwaltlichen Auswertung der vollumfänglichen Behandlungsdokumentation, welche von uns bei allen relevanten behandelnden Ärzten und/oder Krankenhäusern angefordert werden. Der Anwalt muss beispielsweise in der Lage sein, Anamnesebögen mit darin enthaltenen Abkürzungen oder Fieberkurven lesen oder aber bei einem Geburtsschaden CTG-Verläufe auswerten zu können, um etwa unregelmäßige Herztöne des Kindes festzustellen, welche das Eingreifen eines Arztes erforderlich gemacht hätten. Dies werden Anwälte ohne spezialisierte Ausbildung auf dem Gebiet des Medizinrechts und ohne medizinisches Fachwissen kaum zu leisten in der Lage sein.
Wenn Sie Ihrem Gefühl gerne nachgehen und auf die langjährige Erfahrung unserer Patientenanwälte vertrauen möchten, kommen Sie gerne auf uns zu und schildern Sie uns Ihren Fall telefonisch, per E-Mail (info@patienten-rechte.de) oder über unser Kontaktformular. Sie erhalten sodann eine erste kostenfreie Einschätzung durch einen unserer versierten Anwälte.
Wenn Sie sich daraufhin dazu entscheiden, gemeinsam mit uns Ihre Patientenansprüche insbesondere in Form von Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend zu machen, werden wir Ihre vollumfängliche Behandlungsdokumentation bei allen relevanten Ärzten und/oder
Krankenhäusern anfordern. Die Unterlagen werden unsere Anwälte sodann sorgfältig unter Berücksichtigung Ihrer Schilderungen und Erlebnisse auswerten, um sodann das weitere, zunächst vorgerichtliche und – sofern erforderlich – gerichtliche Vorgehen im Einzelnen mit Ihnen zu besprechen.
Bei von uns übernommenen Mandaten liegt uns neben der sorgfältigen juristischen Aufarbeitung besonders am Herzen, dass sich medizingeschädigte Patienten mit oftmals sensiblen und emotionalen Behandlungshistorien gut aufgehoben fühlen, was für uns eine emphatische und vertrauensvolle Auseinandersetzung mit den jeweiligen Sachverhalten und schicksalshaften Verläufen selbstverständlich voraussetzt.