Unsere Kanzlei ist von dem Wirtschaftsmagazin WirtschaftsWoche in der Ausgabe 10/2020 als TOP-Kanzlei 2020 im Medizinrecht für Patienten ausgezeichnet worden. Herr Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach, LL.M. (Medizinrecht) wird zusätzlich als besonders empfohlener Anwalt 2020 im Medizinrecht gelistet.
Das Wirtschaftsmagazin WirtschaftsWoche wählt jährlich die renommiertesten Kanzleien und Anwälte im Medizinrecht in Deutschland aus und stellt eine Liste dieser TOP-Kanzleien und besonders empfohlenen Anwälte zusammen. Das Ranking basiert auf einer Befragung des Handelsblatt-Research Institute (HRI). Es wurden 450 Medizinrechtler aus 115 Kanzleien nach den renommiertesten Kollegen im Medizinrecht befragt. Anschließend gab eine Experten-Jury, bestehend vor allem aus Juristen, die sich auf verschiedenste Weise mit dem Medizinrecht auseinandersetzen, etwa am Institut für Medizinrecht in Köln, ihre Bewertung ab. Insgesamt wurden von im Jahre 2020 165.900 zugelassenen Rechtsanwälten, wovon 1.822 den Fachanwaltstitel im Medizinrecht zu tragen berechtigt sind, lediglich 24 Kanzleien von der WirtschaftsWoche als Top Kanzleien für Patienten ausgezeichnet.
Die Auseinandersetzung der WirtschaftsWoche mit spezialisierten Anwälten unter anderem auf dem Gebiet des Medizinrechts verdeutlicht, dass es ähnlich wie im medizinischen auch im juristischen Bereich heutzutage unabdingbar ist, auf die besondere Ausbildung und Kompetenz eines Fachanwaltes zu vertrauen. Dies gilt in besonderem Maße für das Gebiet des Medizinrechts, da dieses sowohl juristisch als auch faktisch eine komplexe Rechtsmaterie darstellt. Zum einen handelt es sich bei medizinrechtlichen Fragestellungen um solche, die im Rahmen der allgemeinen Hochschulausbildung mit anschließendem Referendariat nicht Teil des Lehr- und/oder Prüfungsstoffes sind. Darüber hinaus lässt sich das während des Studiums im Rahmen der zivilrechtlichen Ausbildung Erlernte nur bedingt auf medizinrechtliche Sachverhalte anwenden, da hier zum Beispiel besondere Beweislastregelungen und Beweiserleichterungen gelten und das Rechtsgebiet größtenteils auf sich über Jahrzehnte immer wieder weiterentwickelte Rechtsprechung basiert. Zum anderen ist neben speziellen juristischen Fachkenntnissen auch die Auseinandersetzung mit den medizinischen Fragestellungen erforderlich, was insbesondere die Kenntnis von Fachvokabular, Funktionsweisen des menschlichen Körpers sowie Behandlungsabläufen voraussetzt, um etwa Patientendokumentationen und medizinische Sachverständigengutachten sorgfältig auswerten zu können. So sollte am Anfang eines jeden arzthaftungsrechtlichen Mandats stets die Anforderung der ärztlichen Behandlungsdokumentation stehen, sodass sich der Rechtsanwalt ein umfassendes Bild zu der Behandlungshistorie machen und bereits hieraus ersichtliche mögliche Behandlungs-, Befunderhebungs- und/oder Aufklärungsfehler herausarbeiten kann. Nach entsprechender Auswertung und Feststellung eines ärztlichen Fehlers erfolgt sodann die Bezifferung der Haftungsansprüche, sowohl im Hinblick auf materielle Schäden (zum Beispiel Verdienstausfälle, Haushaltsführungsschäden, Folgebehandlungskosten etc.) als auch des immateriellen Schadens, der zu einem Schmerzensgeldanspruch führt. Sollte eine außergerichtliche Geltendmachung nicht zielführend sein, wäre im Weiteren das gerichtliche Verfahren einzuleiten, um die Ansprüche des Patienten gegen den Arzt oder das Krankenhaus durchzusetzen. Die Gerichte beauftragen im Regelfall medizinische Sachverständige, die den Sachverhalt ihrerseits ebenfalls auswerten und das Ergebnis – etwa zur Frage, ob ein (grober) Behandlungsfehler vorliegt – in einem schriftlichen Gutachten zusammenfassen. Das Lesen, Verstehen und sodann Aufarbeiten des Gutachtens erfordert wiederum Erfahrung auf dem Gebiet des Medizinrechts, die nicht jeder allgemein tätige Rechtsanwalt aufweisen können wird.
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Als auf dem Medizinrecht spezialisierte Kanzlei sind wir gerne bereit, den oftmals langwierigen und beschwerlichen Weg bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gemeinsam mit Ihnen zu beschreiten.
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